Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländisches Handynetz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen, berichtet help.orf.at. Das hat ein Wiener Gericht in einem Urteil entschieden, das für ähnliche Fälle als Präzedenzfall dienen könnte.
Roaming für Gespräche im Burgenland
Eine Wienerin hat nicht wenig gestaunt, als ihr 320 Euro Roaming-Gebühren in Rechnung gestellt worden waren - obwohl sie nicht im Ausland telefoniert hatte. Nach kurzer Recherche war klar: Die Roaming-Kosten sind angefallen, weil ihr Sohn im Südburgenland in Grenznähe mit dem Handy telefoniert hatte und das Gerät sich dabei automatisch in das ungarische Mobilfunknetz Pannon GSM einwählte. Die One-Kundin hat nicht bezahlt und ist geklagt worden.
Urteil ist rechtskräftig
Das Bezirksgericht Wien-Donaustadt hat die Klage jetzt abgewiesen. "Ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons muß damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Vertrag mit einem Handy-Betreiber beinhalte nämlich nicht die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roaming-Partner im Ausland abschließen zu wollen. Der Handy-Betreiber One wird das Urteil nicht bekämpfen, es ist daher rechtskräftig.
Heuer bereits 22 Fälle von "Inlands-Roaming"
Für den Anwalt der beklagten Wienerin, Gerald Gries, ist mit dieser Gerichtsentscheidung klar, dass das Risiko in geografischen Grenzgebieten beim Betreiber liegt und nicht beim Konsumenten.
Das Urteil ist für gar nicht so wenige Fälle von Bedeutung. Allein heuer haben sich 22 Opfer von „Inlands-Roaming“ an die Telekom-Regulierungsbehörde RTR gewandt. Aber das sind wohl bei weitem nicht alle Betroffenen. Und noch viel seltener wird ein Gerichtsrisiko in Kauf genommen.
(Quelle: help.orf.at)










