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Aktuelles Detail

Neue EU-Roaming-Gebührengrenzen in Kraft

Handyanrufe, SMS und mobiles Surfen im EU-Ausland seit 1. Juli 2009 billiger

Pünktlich zur Urlaubszeit sorgen neue EU-Roaming-Vorschriften für weitere Kostenersparnis bei der Handynutzung im EU-Ausland: Mit 1. Juli 2009 gelten in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten neue Gebühren-Obergrenzen. Neben dem seit Sommer 2007 eingeführten "Eurotarif" für mobile Sprachdienste müssen Mobilfunkbetreiber nunmehr auch einen "Euro-SMS-Tarif" anbieten. Die neuen Regelungen gelten bis 30. Juni 2012.

 

Das bringen die neuen EU-Roaming-Vorschriften:

  • Mobiltelefonie: die weitere Verringerung der Höchstpreise für Roaminganrufe. 43 Cent für ausgehende und 19 Cent für eingehende Anrufe, weitere Senkungen erfolgen am 1. Juli 2010 auf 39 Cent bzw. 15 cent und schließlich am 1. Juli 2011 auf 35 Cent bzw. 11 Cent (jeweils pro Minute, ohne MwSt.).
  • Sekundengenaue Abrechnung: Einführung der sekundengenauen Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden für alle ausgehenden und ab der ersten Sekunde für alle eingehenden Roaminganrufe.
  • SMS-Versand: Begrenzung des Endpreises für das Schicken von SMS im Ausland auf 11 Cent (exkl. MwSt). Für das Empfangen von SMS dürfen Mobilfunkbetreiber keine Entgelte mehr verrechnen.
  • Datenroaming: Senkung der im Ausland anfallenden Handykosten für das Surfen im Web durch eine neue Begrenzung des Vorleistungsentgelts auf 1 Euro pro übertragenem Megabyte. In den kommenden beiden Jahren soll die Preisobergrenze für Datendienste weiter fallen: 2010 auf 80 Cent und 2011 auf 50 Cent.
  • Kostenkontrollfunktion: Ab 1. März 2010 müssen Mobilfunkbetreiber eine Kontrollfunktion für die Nutzung von regulierten Datenroamingdiensten zur Verfügung zu stellen. Die Konsumenten können sich dabei für einen bestimmten Höchstbetrag entscheiden, nach dessen Erreichen die Versorgung mit Datenroamingdiensten sowie die Verrechnung von Entgelten dafür eingestellt wird.

 

SMS-Tarifinfo ab 1. Juli 2009:
Das seit 30. September 2007 obligatorische Informations-SMS, das Ihr Mobilfunkbetreiber jedes Mal unmittelbar nach Grenzübertritt und Einbuchen in ein Netz eines EU-Mitgliedstaates an Sie schicken muss, muss seit 1. Juli 2009 folgende Informationen beinhalten: die maximal anfallenden Entgelte für aktive und passive Telefonate, die maximal anfallenden Entgelte für Roaming-SMS, die Europäische Notrufnummer 112 sowie eine kostenlose Service-Rufnummer zur Abfrage ausführlicherer Informationen.

 

Hintergrund:
Seit dem Amtsantritt der jetzigen Europäischen Kommission ist die Mobilfunknutzung in der EU von 84,6 % auf 119 % der EU-Bevölkerung angestiegen.

 

Mit der EU-Roamingverordnung von 2007 wurden in Form eines "Eurotarifs" Preisobergrenzen für im EU-Ausland getätigte und entgegengenommene Mobilfunkanrufe eingeführt. Dank des Eurotarifs sparten die Roamingkunden durchschnittlich 70 % gegenüber dem Preisniveau von 2005, also vor dem Eingreifen der EU.

 

Nach einer Überprüfung der Roamingvorschriften schlug die Kommission 2008 deren Verlängerung um 3 Jahre und die Einführung neuer Vorschriften für SMS und Datendienste vor. Das Europäische Parlament verabschiedete die neuen EU-Roamingvorschriften mit großer Mehrheit im April 2009 gefolgt vom Rat der für Telekommunikation zuständigen Minister am 8. Juni 2009.

 

(Quelle: RAPID - Press Releases Europa IP/09/1064)

 

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