Wegen Missbrauchs beim Verkauf von Handy-Klingeltönen sind nach Angaben der EU-Kommission mehr als 200 Internet-Plattformen geschlossen oder korrigiert worden. In Österreich wurden bei 21 Websites Rechtsverstöße festgestellt.
Von den 301 Websites, die bei einer EU-weiten Untersuchung im Juni 2008 wegen Irreführung von Verbrauchern als rechtswidrig eingestuft wurden, seien 159 korrigiert und 54 geschlossen worden, teilte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva mit. Dies entspreche einer Erfolgsquote von 70 Prozent.
„Die EU-weite Untersuchung war eine direkte Reaktion auf hunderte von Beschwerden von Eltern und Verbrauchern aus zahlreichen EU-Mitgliedstaaten. Junge Menschen sollten nicht Gefahr laufen, auf irreführende Werbung für angeblich kostenlose Klingeltonabonnements hereinzufallen. Und Eltern sollten keine bösen Überraschungen mit der Telefonrechnung erleben, wenn ihre Kinder aus Versehen mehr unterschrieben haben als gedacht. Diese Ergebnisse sind der Beweis dafür, dass eine EU-weite Zusammenarbeit der Behörden zur gezielten Durchsetzung des Verbraucherrechts von immensem Nutzen ist. Auch in Zukunft werden derartige Aktionen einen Schwerpunkt der EU-Verbraucherpolitik bilden“, erklärte Kuneva.
21 rechtswidrige Klingelton-Websites in Österreich
In Österreich wurden nach Angaben der EU-Kommission 29 Internet-Plattformen kontrolliert. Bei 21 seien Verstöße gegen die EU-Konsumentenschutz-bestimmungen festgestellt worden, bei fünf Websites seien anfänglich beanstandete Probleme gelöst worden, teilte die EU-Behörde mit. Ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzrecht liegt unter anderem vor, wenn Klingeltöne als kostenlos beworben werden, den Kunden aber tatsächlich ein Abonnement untergejubelt wird.
In Deutschland wurden den Angaben zufolge bei 13 Websites Rechtswidrigkeiten festgestellt, alle diese Fälle seien mittlerweile gelöst.
Hohe Geldstrafen in Italien
Die italienischen Behörden verhängten im Zuge der Untersuchung hohe Geldstrafen gegen neun große Unternehmen. Nach Angaben der EU-Kommission müssten diese aufgrund unvollständiger Preisinformationen für Handy-Klingeltöne insgesamt zwei Millionen Euro Strafe zahlen.
(Quelle: RAPID - Press Releases Europa IP /09/1725)
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