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Seit 1. März: Kostenkontrolle bei Datenroaming

Bei der mobilen Internetnutzung können unerwartet hohe Kosten entstehen. Seit 1. März sind Nutzer von Datenroamingdiensten besser geschützt, da ihnen kostenlos eine Kontrollfunktion zur Verfügung gestellt werden muss.

Seit 1. März 2010 haben alle Kunden, die Datenroamingdienste nutzen können, die Möglichkeit, eine Kontrollfunktion für diese Dienste bei ihrem Betreiber kostenlos aktivieren zu lassen. Die Mobilfunkbetreiber sind aufgrund der EU-Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren, wenn ein vorab festgelegter Höchstbetrag erreicht wird. Die Bestimmungen gelten für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

„Wir haben immer wieder Beschwerden zu überhöhten Telefonrechnungen aufgrund der Nutzung von Datenroaming. Diese Funktion, die Mobilfunkbetreiber nun ihren Kunden aufgrund der EU-Roaming-Verordnung anbieten müssen, soll verhindern, dass unerwünscht und unerwartet hohe Kosten aufgrund der Nutzung von Datenroamingdiensten entstehen“, erklärt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation.


Bei Erreichen eines Höchstbetrags warnt der Betreiber

Die Warnfunktion kann kostenlos aktiviert werden und funktioniert so: Der Kunde kann einen vom Betreiber festgelegten Höchstbetrag, der für einen bestimmten Nutzungszeitraum (z.B. für die Rechnungsperiode) gilt, auswählen. Der Höchstbetrag ist entweder als Geldbetrag oder als Datenvolumen angegeben. Wird die angegebene Grenze erreicht, erhält der Kunde eine Nachricht. Gleichzeitig wird er informiert, wie er die Datenroamingdienste weiterhin nutzen kann und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde auf die Nachricht nicht unverzüglich, muss der Betreiber die Erbringung und Verrechnung von Datenroamingdiensten einstellen.

Maximal 60 Euro dürfen angeboten werden

Wie viele Auswahlmöglichkeiten die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden anbieten, bleibt ihnen überlassen. Vorgeschrieben ist nur, dass einer der angebotenen Höchstbeträge 60 Euro für einen monatlichen Abrechnungszeitraum nicht überschreiten darf. Ab 1. Juli 2010 gilt dieser Höchstbetrag von 60 Euro automatisch für alle Kunden, die noch keinen anderen Höchstbetrag ausgewählt haben.


Weitere Informationen sind unter http://www.rtr.at/de/tk/Roaming_in_der_EU abrufbar.


(Quelle: Presseaussendung der RTR-GmbH)

 

 

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