„Handyquette“ bezeichnet die informellen Verhaltensregeln mit dem Handy gegenüber anderen: Handyquette = Handy + Etiquette. So nehmen Sie bei der Handynutzung auf Ihre Mitmenschen Rücksicht:
- In der Öffentlichkeit leise sprechen: In öffentlichen Bereichen, wie z.B. in den öffentlichen Verkehrsmitteln, kann es für andere Menschen sehr störend sein, wenn jemand laut mit dem Handy telefoniert. Testen Sie auch nicht die Klingeltöne Ihres Handys in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Ausschalten oder lautlos stellen: Schalten Sie an bestimmten Orten wie z.B. Kino, Theater, Kirche etc. das Handy aus oder stellen Sie es zumindest lautlos.
- Im Krankenhaus oder Flugzeug können Funkwellen die technischen Geräte stören und Instrumente irritieren. Deshalb gilt hier immer ein absolutes Handy-Verbot, genauso wie an der Tankstelle.
- Raum verlassen: Auch z.B. im Restaurant kann ein laut klingelndes Handy unangenehm sein. Sollten Sie unbedingt telefonieren müssen, ist es besser, den Raum kurz zu verlassen.
- Kein Endlosklingeln: Sollten Sie einmal nicht an Ihr Handy gehen können (weil Sie doch nicht im Raum sind oder ein gleichzeitiges Gespräch nicht unterbrechen wollen), ist es sinnvoll, wenn sie die Mailbox so einstellen, dass sie nach maximal vier Mal klingeln den Ruf umleitet.
- Lautlos tippen: Störende Tastentöne sollte man am besten deaktivieren, bevor man eine SMS tippt. 160 Zeichen machen 160 Pieptöne und sind fast noch störender als ein kurzes Handytelefonat.
Spam-SMS sind unerwünschte Werbe-SMS, die an HandynutzerInnen geschickt werden. Oft sind diese Werbebotschaften als persönliche SMS getarnt.
Achtung: Besonders gefinkelt sind Flirt-SMS, in denen steht, dass man einen Verehrer oder eine Verehrerin hat. Um zu erfahren, wer dahinter steckt, wird man dazu aufgefordert, einfach zurückzurufen. Hinter diesen Spam-SMS stecken aber oft Mehrwertnummern, die teuer sind! Falls Sie also ein SMS von einer fremden Nummer mit der Bitte um Rückruf bekommen sollten, ignorieren Sie diese am besten.
Weiterführender Link:
- Internet4Jurists: Die österreichische Rechtslage zur E-Mail-Werbung (gilt auch für SMS)
Internationale Studien belegen: Rund jeder fünfte Teenager ist bereits über Handy oder Internet belästigt worden; und jede/r vierte Betroffene hat niemandem davon erzählt.(Quelle: Save the Children, 2005)
Beispiele:
W. zog sich nach dem Turnunterricht in der Garderobe um. S. machte heimlich mit seiner Handykamera ein Foto von W., als sich dieser nach dem Turnunterricht duschte. S. schickte das Foto sofort an KlassenkollegInnen weiter. Am Tag danach fand sich das Foto auch auf einer anonymen Website.
S. bekommt seit einigen Wochen laufend anonyme SMS und Nachrichten in die Mobilbox, dass sie "bald Schlimmes erleben werde".
Belästigungen und Schikanen über Handy und Internet können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel:
- Drohungen
- Erpressungen
- Beschimpfungen
- Sexuelle Belästigungen
- Veröffentlichung gefälschter oder peinlicher Fotos
- Verbreitung von persönlichen Informationen oder Gerüchten
- Ausschluss von Spielen oder Buddylisten
Personen, die andere schikanieren, verwenden ganz unterschiedliche Internet- und Handydienste: SMS, Handykamera, Nachrichten auf der Mobilbox, Websites, Blogs, E-Mail, Chat, Diskussionforen, Instant Messaging, Soziale Netzwerke etc.
Belästigungen und Schikanen werden oft auch "Mobbing", "Bullying", "Stalking" oder "Grooming" bezeichnet.
Weiterführender Link:
- Saferinternet.at: Cyber-Mobbing
In Österreich trat am 1. Juli 2006 das so genannte "Anti-Stalking-Gesetz" (Beharrliche Verfolgung §107a StGB ) in Kraft, das mehr rechtliche Handhabe bei Belästigungen bieten soll. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 wurden damit Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Exekutionsordnung (Bestimmungen über eine einstweilige Verfügung) beschlossen.
Zuvor war dem Phänomen mit Mitteln des Strafrechtes nur dann beizukommen, wenn die Grenze zu einem konventionellen Delikt (gefährliche Drohung § 107 StGB, Ehrenbeleidigung §§ 111 ff StGB, Verleumdung § 297 StGB, Körperverletzung § 83 StGB) überschritten wird.
Daneben ist aber auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage (zum Schutz der Privatsphäre § 16 ABGB oder vor Ehrenbeleidigung § 1330 ABGB) möglich. Mit einem Unterlassungsurteil kann bei jedem neuen Zuwiderhandeln im Exekutionsweg eine Geldstrafe verhängt werden. (Quelle: Internet4Jurists: Glossar - Stalking)
Sichern Sie alle Beweise und lassen Sie sich von einer Anti-Stalking-Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten, z.B. von:
- 147 Rat auf Draht
- Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - Informationsstelle gegen Gewalt
- Kidsnest - Gesellschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen GmbH
- Frauenhaus Amstetten
- Verein "Frauen für Frauen"
- Verein "Der Lichtblick"
- time4friends - die ÖJRK-Jugendhotline
Weisen Sie zur Abschreckung den Täter/die Täterin darauf hin, dass er/sie möglicherweise eine Straftat begeht ("Anti-Stalking-Gesetz" §107a StGB: Beharrliche Verfolgung).
Siehe auch: Wie kann ich mein Kind unterstützen, wenn es über das Handy belästigt wird?
Weiterführende Links:
- Informationstelle gegen Gewalt: Infoblatt "Stalking"
- 147 Rat auf Draht: Telefonterror - Was kann man dagegen tun?
- 147 Rat auf Draht: Was tun gegen Cyber-Mobbing?
- 0800 112 112 - Opfernotruf: Übersicht von Institutionen, die im Bereich der Opferhilfe tätig sind
Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit den Handy- und Internetaktivitäten Ihres Kindes.
Kontrollieren Sie das Handy Ihres Kindes aber nicht heimlich, damit würden Sie das Vertrauensverhältnis verletzen und die wichtige Gesprächsbasis gefährden.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
- Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzung Ihres Kindes, auch wenn es keine Belästigung gibt. Zeigen Sie Interesse an der Lebenswelt Ihres Kindes!
- Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit den Handy- und Internetaktivitäten Ihres Kindes.
- Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Trotz Belästigungen sind Internet und Handy noch immer ganz wichtig für Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.
- Versuchen Sie den/die Täterin zu identifizieren und weisen Sie ihn oder sie darauf hin, dass es sich um einen strafbaren Delikt handeln kann.
- Kontaktieren Sie die Eltern des Täters/der Täterin und/oder die Schule.
- Weisen Sie zur Abschreckung den/die TäterIn darauf hin, dass er/sie möglicherweise eine Straftat begeht ("Anti-Stalking-Gesetz" §107a StGB: Beharrliche Verfolgung).
- Bei gefährlichen Drohungen kontaktieren Sie die Polizei.
Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann:
- Als wichtigste präventive Maßnahme: Vorsicht bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
- Verbündete suchen (KlassenkollegInnen)
- Nicht antworten
- Beweise sichern
- Chats: Moderierte Chats suchen
Weiterführende Links:
- Saferinternet.at: Wie können sich Kinder gegen Cyber-Mobbing wehren?
- Internet4Jurists: "Anti-Stalking-Gesetz" §107a StGB
- Elternbildung: Mobbing unter Kindern
- 147 Rat auf Draht: Tipps zum Thema Gewalt und Mobbing für Kinder und Jugendliche
- Visionary: Europäisches Kooperationsprojekt zum Thema "Gewalt, Mobbing und Bullying in der Schule"
- Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs: Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- time4friends - die ÖJRK-Jugendhotline
- Spam-SMS gleich löschen und nicht antworten.
- Sie können bei Ihrem Mobilfunktbetreiber alle Mehrwertnummern kostenlos sperren lassen.
- Geben Sie Ihre Handynummer nur Personen, die Sie kennen und von denen Sie auch angerufen werden möchten. Vermeiden Sie es, Ihre Handynummer bei Gewinnspielen, Wettbewerben, Internet-Registrierungen etc. anzugeben.
- Antworten Sie nicht zu schnell auf ein SMS. Kennen Sie den/die AbsenderIn?










