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Datenschutz

Welche Daten über mich sind dem Mobilfunkbetreiber bekannt?

Der Netzbetreiber kennt Ihre Daten, die Sie ihm bei Vertragsabschluss bekannt gegeben haben. Außerdem weiß er, von wo aus Sie welche Anrufe getätigt und an wen Sie SMS gesendet haben. Verwenden Sie das mobile Internet, dann kennt der Netzbetreiber auch Ihre IP-Adresse.

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Wer hat Zugriff auf diese Daten?

Nur speziell geschulte MitarbeiterInnen des Mobilfunkbetreibers können auf diese Daten zugreifen. Behörden können nur mit Hilfe des Mobilfunkanbieters diese Daten erhalten, die Weitergabe ist gesetzlich streng geregelt.

 

Weiterführender Link:

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Wer kann über das Handy herausfinden, wo ich mich gerade aufhalte?

Nur der Netzbetreiber, außer Sie willigen in so genannte "standortbezogene Dienstleistungen" ein. Dann können z.B. auch FreundInnen Ihren Aufenthaltsort feststellen. In Notfällen werden die Aufenthaltsdaten auch den Behörden weitergegeben. Die Genauigkeit der Ortung reicht aber nur für das Grätzel, in dem Sie sich aufhalten, nicht für das exakte Haus oder sogar Stockwerk.

 

Standortbezogene Dienstleistungen, so genannte "Location Based Services", gelten als aussichtsreiches Geschäftsfeld in der Mobilfunkbranche. Mögliche und teilweise schon realisierte Anwendungen sind z.B.:

  • Ortung von FreundInnen oder den eigenen Kindern
  • Interaktive Touristeninformation: Angaben zum nächsten Kino, Apotheke, Tankstelle etc.
  • Ortsabhängiges Marketing
  • Logistik: Positionsbestimmung von Fahrzeugen

 

Bei der Ortung von Personen ist es erforderlich, dass diese vorher in eine Ortung einwilligen. Wenn Sie nach so einer Einwilligung gefragt werden, denken Sie bei Ihrer Entscheidung auch an mögliche Missbrauchsfälle und die mögliche Verletzung Ihrer Privatsphäre.

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Wie sind die gesetzlichen Regelungen zum Schutz persönlicher Daten?

Österreich hat mit dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) eine sehr aktuelle Rechtsnorm. Das DSG 2000 regelt nicht nur die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten und den Umgang mit Daten in Netzwerken, sondern enthält auch Bestimmungen zur Datensicherheit und zu Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen. Es sieht empfindliche Strafen bei der missbräuchlichen Verwendung von Daten vor. Das Grundrecht auf Datenschutz ist als Verfassungsbestimmung ausgebildet (§ 1 DSG 2000).
Geschützt sind personenbezogene Daten. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses. Ein solches liegt dann nicht vor, wenn die Daten öffentlich sind, also sich etwa aus dem Telefonbuch ergeben.
(Quelle und detaillierte Informationen: Internet4Jurists)

 

Jeder hat das Recht, auf die Eintragung seiner Rufnummer im Telefonbuch zu verzichten, Geheimnummern werden auch nicht beauskunftet. Sie können auch die Mitsendung der eigenen Rufnummer bei abgehenden Gesprächen unterdrücken. Siehe auch: Wie kann ich meine Handynummer bei Anrufen unterdrücken?

 

Weiterführende Links:

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Was ist bei der Bekanntgabe der eigenen Handynummer zu beachten?

Die größten Risiken sind, dass Sie unerwünschte Anrufe oder Spam-SMS erhalten und dass die Handynummer ohne Ihr Wissen an unbekannte Dritte weitergegeben wird. Überlegen Sie daher genau, wem Sie Ihre Handynummer bekannt geben bzw. von wem Sie angerufen werden wollen.

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Wie kann ich meine Handynummer bei Anrufen unterdrücken?

Indem Sie diese Funktion in der Menüeinstellung Ihres Handy aktivieren oder vor der Wahl der Rufnummer *#31# eingeben.

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Wie kann ich mein Handy gegen Hacker schützen?

Hacker können nicht ohne weiteres in Ihr Handy eindringen. Seien Sie aber trotzdem vorsichtig und behandeln Sie Ihr Handy wie einen Wertgegenstand:

  • Lassen Sie Ihr Handy nicht unbeaufsichtigt herumliegen.
  • Überlassen Sie das Handy niemals Personen, zu denen Sie kein Vertrauen haben. 
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie ein Handy geschenkt bekommen, das nicht originalverpackt ist.
  • Installieren Sie keine Software, es sei denn, Ihr Netzbetreiber empfiehlt dies ausdrücklich.
  • Schalten Sie Bluetooth nur dann ein, wenn Sie es wirklich benötigen und benutzen Sie den "unsichtbaren" Modus. Siehe auch: Auf was ist bei Bluetooth- und Infrarotanschlüssen zu achten?
  • Vorsicht bei der Weitergabe oder beim Verkauf alter Handys: Stellen Sie sicher, dass alle persönlichen Daten und vertraulichen Informationen gelöscht sind.

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