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Handywissen.at: Das Handy sicher und kostengünstig nutzen.

Fotos, Musik & Videos

Wie kann ich Fotos, die ich mit der Handykamera gemacht habe, übertragen?

Handys bieten mittlerweile eine Vielzahl an Übertragungsmöglichkeiten. Sie können Fotos

  • per MMS an ein anderes Handy weiterschicken,
  • über die Bluetooth- oder Infrarot-Schnittstelle kostenlos an ein anderes Handy übertragen,
  • auf den Computer überspielen und dort ausdrucken, per E-Mail weiterschicken, auf einer Website veröffentlichen oder
  • Fotos direkt vom Handy an einen Blog (Online-Tagebuch) senden.

 

Sie können Fotos z.B. auch gleich als Hintergrundbild für das Handy-Display verwenden.

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Was ist das "Recht am eigenen Bild"?

Jede Veröffentlichung, die an sich oder in Verbindung mit dem Begleittext, geeignet ist, die berechtigten Interessen des/der Abgebildeten zu verletzen, ist nach dem Urheberrechtsgesetz unzulässig. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber der Kontext nachteilig ist (z.B. Oben-ohne Abbildung am Strand) ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. eine Party). Veröffentlichte Bilder dürfen die Abgebildeten nicht bloßstellen oder herabsetzen.

 

Um gegen ein unschönes Foto, Video etc. vorgehen zu können, reicht es aber nicht, wenn der/die Abgebildete meint, er/sie würde hässlich aussehen. Eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch). Die gesetzlichen Entscheidungen in diesem Bereich sind ziemlich streng. Deshalb am besten immer die Zustimmung des/der Abgebildeten vor der Veröffentlichung einholen!

 

Das Urheberrecht dient dem Schutz des/der Abgebildeten vor ungewollter Veröffentlichung des eigenen Bildes. Das Fotografieren an sich ist davon aber nicht betroffen.

 

Weiterführender Link:

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    Welche Musik oder Videos sind am Handy illegal?

    Sie haben das Recht auf eine Privatkopie bzw. auf eine Sicherungskopie, z.B. von einer CD, sofern kein Kopierschutz vorhanden ist. Das Kopieren greift in das Vervielfältigungsrecht ein und ist deshalb eigentlich nur mit vorheriger Zustimmung der RechteinhaberInnen erlaubt. Musik und Filme dürfen aber zum persönlichen, privaten Gebrauch kopiert werden.
    Beispiele: CD-Kopie für die private Nutzung am eigenen MP3-Player bzw. Handy. Der private Gebrauch schließt auch Haushaltsmitglieder mit ein. Dabei muss als Vorlage nicht immer ein eigenes Werkstück verwendet werden. Man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten Zwecken aufnehmen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen CDs und Videos machen. Der Verkauf von solchen Privatkopien ist allerdings verboten.

    Downloaden von Musik oder Videos aus dem Internet:

    Ob der reine Download von Musik oder Videos aus dem Internet (also ohne das Werk selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter JuristInnen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich, Sie sind aber auf der sicheren Seite, wenn Sie es nicht tun!

    Der Download ist jedenfalls dann nicht rechtswidrig, wenn dieser von einem dazu Berechtigten angeboten wird. Das kommt allerdings bei den gängigen Online-Tauschbörsen fast nie vor. Es gibt aber mittlerweile viele Websites, auf denen Sie gegen Bezahlung Musik-Dateien erwerben können.

    Siehe auch: Wo erhalte ich legale Musik für das Handy?

     

    Wie schädlich ist lautes Musikhören?

    Hörschäden bei Jugendlichen nehmen nach Ansicht von MedizinerInnen zu. Das liegt vor allem an den modernen Einsteckkopfhörern. Laut einer Richtlinie dürfen MP3-Player, die in den EU-Ländern verkauft werden, die Grenze von 100 Dezibel nicht überschreiten. Doch schon bei 100 Dezibel können die Haarzellen im Innenohr dauerhaft geschädigt werden und Tinnitus oder andere lästige Erkrankungen auftreten. (Quelle: FAZ, 2.2.2006: Wie neben einer Düsenturbine)

     
    Was bedeutet dies für den/die BenutzerIn?

    • Auch bei in Europa gekauften Geräten, deren Maximalpegel eigentlich begrenzt ist, kann bei voll aufgedrehter Lautstärke ein Schallpegel erreicht werden, der das Gehör möglicherweise schädigt.
    • Hohe Schallpegel sind nicht automatisch mit hörbaren Verzerrungen verbunden.

     

    Deshalb: Eigenverantwortung und ein bewusster Umgang mit Gerät und Gehör sind mehr denn je gefordert. Musikhören bei voll aufgedrehter Lautstärke ist nur kurzzeitig gesundheitlich unbedenklich.

     

    Wichtig ist, nicht einzig dem MP3-Player zuzuhören, sondern auch den eigenen Ohren zu lauschen: Rauscht oder pfeift da etwas? Oder höre ich das Ticken einer Uhr nach dem Musikhören weniger gut als vorher? Derartige Feststellungen sind Anzeichen einer Gehörüberlastung. Und das heißt: Die Lautstärke unbedingt zurückdrehen!

    Außerdem: Besser Kopfhörer statt Ohrstöpsel!
    Wer unterwegs Musik hört, hat entweder zwei kleine Stöpsel in den Ohren oder trägt einen Kopfhörer. Der Nachteil der kleinen Stöpsel ist, dass sie die Geräusche aus der Umgebung nicht abschirmen. Dadurch müssen sie lauter gestellt werden. Große Kopfhörer hingegen umschließen die Ohren und blenden die Umweltgeräusche besser aus. (Quelle: handysektor.de: MP3-Player so laut wie ein Flugzeug)

     

    Weiterführender Link:

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    Was ist zu beachten, wenn ich jemanden mit der Handykamera fotografiere?

    Das "Recht am eigenen Bild" darf nicht verletzt werden. Dieses Recht steht dann einer Veröffentlichung entgegen, wenn der Kontext nachteilig ist. Im privaten Bereich sind die Interessen des/der Abgebildeten viel früher beeinträchtigt. Unproblematisch sind Aufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dabei zufällig auch Personen mit abgebildet werden. Siehe auch: Was ist das "Recht am eigenen Bild"?

     

    Um auf Nummer sicher zu gehen: Holen Sie sich die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung!

     

    Das Fotografieren selbst ist aus Sicht des Urheberrechts nicht verboten, das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf die Veröffentlichung.

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    Was tun, wenn ich auf einer Website ein unerwünschtes Foto von mir finde?

    Auf jeden Fall kann man den Website-Betreiber freundlich ersuchen, das Foto zu entfernen. Für das weitere Vorgehen muss man unterscheiden:

     

    • Ein von jemand anderem angefertigtes Foto der eigenen Person: Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen des/der Abgebildeten verstößt, hat man einen Unterlassungsanspruch.
    • Ein selbst gemachtes Foto mit beliebigem Motiv: Hier hat der Fotograf einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere auch einen Schadenersatzanspruch, der zumindest die Abgeltung der zweifachen Lizenz beinhaltet. Die Höhe orientiert sich an der unverbindlichen Verbandsempfehlung der Bundesinnung für Berufsfotografen.

     

    In beiden Fällen ist die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem Urheberrechtsgesetz unumgänglich. Für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht, unabhängig vom Streitwert, ist nämlich immer das Landesgericht zuständig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Manchmal hilft aber auch bereits das Aufforderungsschreiben eines Anwalts.

     

    Die Kosten des Verfahrens bekommen Sie ersetzt, sofern der Beklagte sie (allenfalls im Exekutionsweg) zahlen kann. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbeträchtlich sind, sollte man sich daher im Vorhinein überlegen, ob sich eine Klage auszahlt.

     

    (Quelle und detaillierte Informationen: Internet4Jurists - FAQ zum Urheberrecht)

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    Was soll ich beachten, wenn ich mein Handy als MP3-Player verwenden will?

    Beachten Sie beim Kauf des Handys folgende Fragen:

    • Welche Audioformate können wiedergegeben werden (wav, mp3, ...)?
    • Wie viel Speicher hat das Handy?
    • Ist eine Datenübertragung nur per Software oder auch direkt über einen Kartenleser möglich?
    • Welches Zubehör ist dabei? (Datenkabel, Audiokabel, Adapter, Software...)
    • Hat das Handy die Funktion "Hintergrund-Wiedergabe"? Damit kann man das Handy während laufender Musik trotzdem z.B. für das Schreiben von SMS verwenden.
    • Hat es einen "Flight-Modus"? In diesem Modus funktioniert Musikhören auch, wenn das Handy ausgeschalten ist.
    • Wie einfach ist die Bedienung der Player-Funktionen?
    • Wie ist die Musikqualität des Handys?
    • Hat es einen Equalizer?

     

    (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Musik aus dem Handy)

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    Wo erhalte ich legale Musik für das Handy?

    Einerseits durch Privatkopien von Musikträgern ohne Kopierschutz, andererseits aus dem Internet. Achtung: Eine eindeutige Antwort, ob der Download von z.B. Tauschbörsen aus dem Internet legal oder illegal ist, gibt es in Österreich noch nicht. Daher wird empfohlen, es lieber nicht zu tun! Der Download ist jedenfalls dann nicht rechtswidrig, wenn dieser von einem dazu Berechtigten angeboten wird. Das kommt allerdings bei den herkömmlichen Online-Tauschbörsen fast nie vor. Die andere Möglichkeit, legale Musik aus dem Internet zu beziehen, sind (kostenpflichtige) Online-Musikshops.

     

    Auswahl von Online-Musikshops:

     

    Weiterführende Links:

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    Was tun, wenn mein Kind ungeeignete Inhalte mit dem Handy tauscht?

    • Thematisieren Sie aufrichtig, wie Sie über problematische Inhalte denken. Erklären Sie auch, warum Sie diese Einstellungen und Gefühle haben.
    • Machen Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen aufmerksam. Besitz und Weitergabe von brutalen Gewaltvideos und Pornographie sowie das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Files ist gesetzlich verboten.
    • Reagieren sie nicht über, wenn Sie erfahren, dass Ihr Kind Kontakt mit ungeeigneten Inhalten hatte. Da für Kinder und Jugendliche das Handy ein wichtiges Kommunikationsmittel in ihrem Freundeskreis und Alltag ist, haben sie Angst, dass ihnen nach einem Gespräch mit den Eltern das Handy weggenommen wird. Ein Handyverbot ist meist kein Ausweg. Entscheidend ist die Auseinandersetzung mit dem Thema.
    • Versuchen Sie Kinder zum Nachdenken anzuregen und ihr Unrechtsbewusstsein zu fördern.
    • Vergessen Sie nie die wichtige Vorbildfunktion, die Sie gegenüber Ihrem Kind haben. Dazu zählen auch der Umgang mit Gewalt, Pornographie und urheberrechtlich geschützten Werken sowie der verantwortungsvolle Einsatz von Handy und Internet.

     

    Weiterführender Link:

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    Fotos, Musik, Videos am Handy: Selbst aktiv werden!

    Kinder und Jugendliche nutzen Handys auch, um ihre Identität auszudrücken, indem sie ihnen eine individuelle Note geben. Siehe auch: Wie nutzen Kinder Handys?

     

    Netzcheckers.de hilft dabei mit Tools für selbst kreierte Klingeltöne und Handylogos. Ein Handy-Clip-Tutorial gibt außerdem Anregungen für eine  kreative Nutzung der Handykamera:

     

    Auch die Praxis Umweltbildung hat verschiedene Workshop-Materialien rund um das Thema "Handy... und wann klingelt's bei dir!?" zusammengestellt:

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