Eigen- und Fremdortung mit mobilen Web 2.0-Anwendungen
Durch die Verknüpfung von Handy-Standortdaten und Online-Karten wie etwa Google-Maps haben sich neue Möglichkeiten für ortsbezogene Dienste – auch Location Based Services oder LBS-Dienste genannt – entwickelt.
So bieten u.a. Google Latitude, Foursquare, Facebook Places Funktionen an wie:
- Einchecken und Mitteilen, wo man sich gerade befindet
- Den Aufenthaltsort von anderen Personen feststellen
- Mit dem Check-In mitteilen, mit wem man zusammen ist
- Durch die Check-Ins der befreundeten User sehen, welche von ihnen in der Nähe sind
- Freunde taggen (markieren, wo sie sich gerade befinden)
- Nach Sonderangeboten in der Nähe Ausschau halten
- Lieblingsgeschäfte und –veranstaltungsorte finden
- u.a.m.
Bei den neuen Nutzungsmöglichkeiten sollten die jeweils aktuellen Privatsphäre-Einstellungen genau beachtet werden, v.a. wenn man Informationen zum eigenen Standort nicht teilen will.
Verlorene Handys finden
Location Based Services ermöglichen auch die Ortung verlorener Handys - vorausgesetzt auf diesen wurde vorher ein Ortungsdienst installiert und eine Standorterkennung freigeschaltet. Zu beachten ist hier immer, dass nur eine ungefähre Positionierung erfolgt und nicht alle Handymodelle unterstützt werden.
Eine weitere Möglichkeit, ein verlorenes Handy wiederzufinden, ist die Ortung über eine spezielle Sicherheitssoftware, die auch das Sperren von Handys bzw. das Löschen vertraulicher Daten über Fernzugriff zulässt.
Ortung bei Notfällen und Verbrechensverfolgung
Die Standortermittlung von HandynutzerInnen über das Mobilfunknetz wird seit Jahren bei Notfällen oder Verbrechensverfolgung eingesetzt und ist somit auch ohne Einverständnis von Betroffenen möglich.
"Ortung" mit Spaßprogrammen
Die zunehmende Beliebtheit von Ortungsdiensten hat zu zahlreichen Angeboten geführt, die LBS-Dienste nur vortäuschen, etwa der Partner Tracker von Jamba.
Spaßprogramme dienen ausschließlich zu Unterhaltungszwecken und liefern keine Daten zu Aufenthaltspositionen. Das erfährt man aber erst im Kleingedruckten. Nach der geforderten Eingabe der eigenen Telefonnummer erfolgt z.B. die Simulation einer Verbindungssuche, gefolgt vom Zoom auf eine Satellitenkarte und zuletzt einer Fun-Animation.
Oft wird einfach das eigene Handy geortet, auch wenn man eine andere Telefonnummer eingibt. Es wird in solchen Fällen damit geworben, dass man einer Freundin/einem Freund, die/der direkt neben einem selbst sitzt, eine Ortung vortäuschen kann. In Wahrheit hat man sich selbst geortet.
Vorsicht: Die "Ortung" mit Spaßprogrammen kann eine Kostenfalle sein!
Die Positionsbestimmung von Handys basiert entweder auf der Ortung per Funkzelle und/oder per Satellit. Die verwendete Technik hängt dabei von den technischen Möglichkeiten des Handys, d.h. GPS-fähig oder nicht, bzw. von der genutzten Anwendung ab.
Ortung per Funkzelle:
Handynetze sind in Funkzellen aufgeteilt, die von Funkmasten versorgt werden. Sobald Sie Ihr Handy einschalten, wird das Gerät in der in Reichweite befindlichen Zelle registriert: Der Netzbetreiber weiß, in welcher Zelle sich Ihr Handy aufhält und kennt dadurch Ihre Position.
Ortung per Satellit:
Neben der Funkzellenortung gibt es die satellitengestützte Positionsbestimmung mit GPS (Global Positioning System). Sie ist oft mit Unterbrechungen des Satellitenempfangs verbunden – z.B. bei einem Ortswechsel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in großen Gebäudekomplexen –, ermöglicht andererseits aber auch dann eine Lokalisierung, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist.
Ortung per Satellit und Funkzelle:
Um solche Störungen zu vermeiden, gibt es A-GPS (Assisted Global Positioning System), eine schnellere und genauere Methode zur Positionsbestimmung, da neben den GPS-Satelliten zusätzlich das Mobilfunknetz genutzt wird.
Auch Google Maps z.B. nutzt GPS und Funkzelleninformationen. Benötigt ein nicht GPS-fähiges Handy eine Position, kann Google auch ermitteln, in welcher Funkzelle sich das Handy befindet.
WLAN:
Theoretisch gibt es auch die Möglichkeit einer Lokalisierung via WLAN (Wireless Local Area Network), das es allerdings nur an einzelnen Fixpunkten gibt (Flughäfen, Einkaufszentren, Tiefgaragen, Lokale, etc.). Für WLAN-Positionsbestimmungen wäre eine permanent aktualisierte Karte aller WLAN-Netze notwendig.
IMSI:
Eine weitere Ortungsmethode ist die Standortbestimmung über einen IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Identity), der neben der Ortung auch Gesprächsinhalte aufzeichnen kann.
Der IMSI-Catcher wird – seit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes 2008 auch ohne externe Kontrolle durch Richter oder Staatsanwalt – für sicherheitspolizeiliche Zwecke eingesetzt.
Die Genauigkeit der Handyortung per Funkzelle richtet sich nach der Netzabdeckung, d.h. nach der Größe der Funkzelle, in die das Handy eingebucht ist. Je dichter die Funkmasten stehen, desto kleiner die Zellen und genauer die Ortung. In größeren Städten sind die Zellen kleiner als in ländlichen Gebieten. Die Größen schwanken zwischen wenigen Metern und mehreren Kilometern im Durchmesser.
Im Vergleich dazu ist die GPS-Ortung genauer, die Abweichung vom tatsächlichen Standort beträgt nicht mehr als etwa 20 Meter.
Prinzipiell können Sie Ihr verlorenes oder gestohlenes Handy nur dann orten, wenn sich Ihre SIM-Karte noch im Handy befindet und diese vorher für einen Ortungsdienst freigeschaltet wurde. Für eine aktuelle Ortungsangabe muss auch das Handy eingeschaltet und im Handy-Funknetz eingebucht sein.
Achtung: Eine Handyortung ist immer nur mit beschränkter Genauigkeit verbunden!
Sicherheitssoftware für das Handy
Viele Hersteller von Sicherheitsprogrammen für den Computer (Anti-Virensoftware, etc.) bieten mittlerweile auch Schutzprogramme für das Handy an (z.B. Kapersky oder
F-Secure). Eine meist zusätzlich angebotene Funktion ist die Ortung und das Sperren von Handys, sowie das Löschen vertraulicher Daten über Fernzugriff.
Die Ortung funktioniert dabei folgendermaßen: Sie senden von einem anderen Handy eine SMS (spezieller Code, den nur Sie kennen) an Ihr Handy - das einen GPS-Empfänger hat - und erhalten dann die Koordinaten per SMS retour.
Eine zusätzliche Funktion: Steckt jemand eine neue SIM-Karte in Ihr Handy, bekommen Sie automatisch eine SMS mit der neuen Nummer. Wollen Sie eine Diebstahl-Anzeige machen, können Sie mit den entsprechenden Daten zur Polizei gehen.
Darüber hinaus stellen auch manche Netzbetreiber Dienste zur Lokalisierung des eigenen Handys zur Verfügung. Auch LBS-Dienste wie z.B. Google Latitude oder Facebook Places könnten für die Ortung des eigenen Handys verwendet werden. Voraussetzung ist dabei natürlich die vorausgehende Installierung des Ortungsdienstes am eigenen Handy bzw. die Freischaltung der Standorterkennung.
Hinweise:
- Die Polizei ist bei Diebstahl Ihres Handys nur für eine Diebstahl-Anzeige der richtige Ansprechpartner, da eine Handyortung nur in speziellen Fällen nach einem richterlichen Beschluss durchgeführt wird. Unter Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlmeldung bieten manche Netzbetreiber eine kostenlose neue SIM-Karte an.
- Lassen Sie bei Diebstahl oder Verlust Ihre SIM-Karte immer sofort vom Netzbetreiber sperren, um Ihre Daten zu schützen und ungewünschte Kosten zu verhindern.
Service-Hotlines zum Sperren Ihres Handys:
A1: 0800 / 664 664
Orange: 0699 / 70 699, für Wertkartenhandys: 0699 / 72 699
T-Mobile: 0676 / 2000, für Wertkartenhandys: 0676 / 2030
Telering: 0800 / 650 650
Drei: 0800 / 30 30 30
Für eine Anwahl der Sperr-Hotlines aus dem Ausland ist in der Regel die 0043 vorzuwählen und dann die erste Null der Vorwahl wegzulassen. Beispiel: 0043/800/664664
Technisch gesehen kann jedes Handy geortet werden, in dem sich eine SIM-Karte befindet. Ein ausgeschaltetes Handy kann nicht geortet werden. Abhängig vom Ortungsdienst wird aber manchmal jener Standort geliefert, an dem das Handy zuletzt eingeschaltet war.
Achtung: Österreichs Netzanbieter führen nur auf Initiative der Polizei eine Handyortung durch.
Um den Datenschutz zu wahren, erlaubt der Gesetzgeber nur die Eigenortung bzw. eine Ortung bei vorherigem ausdrücklichen Einverständnis des Betroffenen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Man kann demnach nur jene Handys orten lassen, die auf den eigenen Namen angemeldeten sind. Eine unerwünschte Fremdortung durch Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Auf Anfrage von Betreibern von Notrufdiensten kann eine Handyortung im Notfall durchgeführt werden, z.B. wenn ein Skifahrer verschüttet wird.
Eine Ortung durch die Sicherheitsbehörden ist dann möglich, wenn eine so genannte gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen abzuwehren ist, z.B. bei Selbstmordgefährdung.
Über die Ortung ist der Rechtsschutzbeauftragte zu informieren. Wurden durch die Ortung Rechte des Betroffenen verletzt, so ist dieser vom Rechtsschutzbeauftragten zu informieren.
Ortungen sind auch im Rahmen einer sogenannten erweiterten Gefahrenforschung möglich. Hier geht es um eine geheime Beobachtung von Gruppierungen, die als bedrohlich einzustufen sind, z.B. Terroristen.
Aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung kann auch die Staatsanwaltschaft eine Ortung anordnen, etwa in der Ermittlung einer Strafsache.
Weiterführende Links:
- Bundesministerium für Inneres - Aufgaben eines Rechtsschutzbeauftragten
- ju§line Österreich – § 98 Telekommunikationsgesetz
- http://www.ris.bka.gv.at/ - Strafprozessordnung
Für die Ortung von hilfsbedürftigen Menschen, Kindern oder Tieren werden Personenortungssysteme wie z.B. iDobber oder Mecomo angeboten. Die Ortung erfolgt entweder über ein spezielles Gerät, das z.B. am Körper getragen wird, oder über ein Mobiltelefon, das mit einer entsprechenden Anwendung ausgestattet ist.
In beiden Fällen wird mittels GPS der Aufenthaltsort der Person ermittelt und an den Angehörigen übertragen. Dieser kann dann via Kartendarstellung im Internet – etwa Google Maps - die Position der verschwundenen Person abfragen.
Einsatzmöglichkeiten von Personenortung: Gesundheits- & Pflegedienste, Kinder, Extremsportler, Berufe in Risikoumgebungen, z.B. Sicherheitsdienste, Waldarbeiter.
Achtung: Neben dem Sicherheitsaspekt ist bei Systemen zur Personenortung grundsätzlich immer auch der Überwachungsaspekt mitzudenken.
Sind Ortungssysteme in Notfällen zweifelsohne sehr hilfreich – z.B. bei Demenzkranken mit Weglauftendenz -, ist es ratsam, sie bei manchen Funktionen zu hinterfragen. So garantiert die Handyortung nicht zwingend Sicherheit, wenn es darum geht, Kinder zu "tracken". Manche Services propagieren zwar für Eltern die Chance, mehr Kontrolle über ihr Kind zu haben, die aufgespürte SIM-Karte muss aber nichts mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes gemein haben.
Hinweis für Eltern: Technische Maßnahmen können Erziehungsmaßnahmen nicht ersetzen. Denken Sie daran, die Vertrauensbasis zu Ihrem Kind zu stärken und zu selbständigem wie eigenver-antwortlichem Handeln zu erziehen. Respektieren Sie das Recht Ihrer Kinder auf Privatsphäre und suchen Sie Alternativen zu Trackingdiensten. Ein freiwilliger Rückruf ist einer vertrauenswürdigen Beziehung möglicherweise förderlicher als die Kontrolle via Ortung.
Neben seriösen kostenpflichtigen oder –freien Ortungsdiensten gibt es zahlreiche Abzockeprogramme (z.B. Mobile Spy, u.a.). Eingesetzt werden teure Mehrwertnummern, obwohl eine Funktion der Dienste nicht gegeben ist.
Auch Abos werden angeboten, wobei z.B. nur die ersten Ortungen gratis sind, danach kostet jede Ortung extra. Oder aber es ist ein Wochenguthaben zu investieren, und jede weitere Ortung kostet extra. Diese Abos stellen meist nur in Summe eine Kostenfalle dar, da es sich bei den Einzelortungen um eher kleine Beträge handelt.
Nutzen Sie bei Bedarf entweder die Mehrwert SMS Empfangssperre zum Sperren einzelner Mehrwertnummern oder lassen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine generelle Mehrwertdienste-Sperre einrichten!
Wie erkenne ich Abzockefallen?
Auf fragwürdige Abzockefallen stößt man u.a. auf Seiten, die zur raschen Eingabe der Handynummer auffordern und eine sofortige Ortung des gewünschten Handys versprechen. Ein Hinweis auf unseriöse Anbieter können Formulierungen wie „Garantiert keine Funsoftware", „Orte jeden wo und wann du willst!", „Gib Ehebruch keine Chance", „Wolltest du nicht schon immer wissen, was dein Schatz macht, während du nicht in der Nähe bist?", oder „Suche deine Liebsten und finde heraus, was sie machen" sein.
Achtung: Gesetzlich ist die Ortung einer anderen Person nur mit deren Zustimmung erlaubt! Behauptet ein Anbieter, dass eine Ortung ohne Zustimmung der Betroffenen möglich ist, kann man davon ausgehen, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt.
Im Internet gibt es auch Programme, die Handyüberwachung durch heimliches Protokollieren von SMS oder Anrufen versprechen. Es handelt sich dabei oft um sogenannte Schadprogramme, die von der Antiviren-Software als solche erkannt werden.
Auch als NutzerIn von ortsbezogenen Diensten in sozialen Netzwerken will man den eigenen Aufenthaltsort nicht immer mit allen teilen. Nutzen Sie daher die jeweils aktuellen Sicherheitseinstellungen und achten Sie darauf, dass diese nicht standardmäßig aktiviert sind. Überprüfen und hinterfragen Sie, wem Sie mitteilen möchten, wo Sie gerade sind.
Es gibt mit jeder Funktionserweiterung eines ortsbezogenen Dienstes meist auch erweiterte Privatsphäre-Einstellungen. Überlegen Sie genau, welche Daten Sie für andere NutzerInnen verfügbar machen. Hier einige Hinweise, worauf Sie bei häufig genutzten Location Based Services achten sollten:
Facebook Orte: Es empfiehlt sich, die Einstellung „Orte, die ich besuche" auf „nur Freunde" zu stellen oder benutzerdefiniert nur für bestimmte Personen sichtbar zu machen. Die Funktion „Freunde können angeben, dass ich mich an einem Ort befinde" sollte gesperrt werden, um Missbrauch mit Ihren Aufenthaltsdaten zu verhindern.
Für Minderjährige gilt eine automatisch reduzierte Sichtbarkeit von Informationen: Nur bestätigte Freunde können die Orte sehen, die ein/e Minderjährige/r besucht. Selbst dann, wenn sie/er „Alle" einstellt.
Google Latitude: Es empfiehlt sich, Ihren Standort nur für ausgewählte Freunde freizugeben.
Foursquare: Bei Foursquare ist es möglich, sich an Orten einzuchecken, obwohl man sich gar nicht dort befindet. Dadurch ist prinzipiell grober Missbrauch mit „falschen" Positionsdaten möglich!
Gowalla: Bei Gowalla kann jeder sehen, wo sich ein/e NutzerIn gerade aufhält und zudem die komplette Liste an besuchten Orten, sortiert nach Anzahl der Besuche, durchsuchen. Die Option, dass nur Freunde einsehen können, welche Orte ein/e NutzerIn bereits besucht hat, steht zwar zur Verfügung, ist aber standardmäßig deaktiviert. Schützen Sie Ihre Privatsphäre, indem Sie folgende Grundsätze beachten:
- Nie im eigenen Zuhause einchecken
- Nie bei einem Bekannten zu Hause einchecken
- Nie in der Schule seiner Kinder einchecken
Achtung: Einmal gespeicherte Inhalte und Fotos können bei Gowalla nicht mehr gelöscht werden.










