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Handywissen.at: Das Handy sicher und kostengünstig nutzen.

Infos für Lehrende

Welche Unterrichtsmaterialien zum Thema sichere Handynutzung gibt es?

 

Beiträge zu Handy und Pädagogik sowie zur Handynutzung von Kindern und Jugendlichen:

 

Unterrichtsmaterialien zu verwandten Themen:

 

Projekt MobileClassroom der FH JOANNEUM:

  • Mobile Moodle (MoMo) ermöglicht es LehrerInnen, sehr einfach selbst Unterrichtsinhalte für das Handy zu erstellen, und SchülerInnen, das Handy für alle Ebenen des Unterrichts zu nutzen. Unter anderem ist ein direkter Zugang per Handy zum Lern-Management-System (LMS) Moodle möglich und erlaubt Zugriff auf Online-Lerninhalte, Diskussionsforen und Umfragen.

 

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Wie kann ich das Handy im Unterricht verwenden?

Das Handy eignet sich besonders gut dazu, zeitversetzt und örtlich verteilt außerhalb des Klassenraumes miteinander zu kommunizieren. Dabei reicht die Palette von "Schnitzeljagd" auf Schullandwochen über kreative Einsatzmöglichkeiten bis hin zu "Feedback-Geben" durch KollegInnen. Weitere Anregungen für den Einsatz des Handys im Unterricht finden Sie in unserem Infoblatt "Wie kann ich das Handy im Unterricht verwenden?" (pdf, 130 KB).

 

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Wie kann ich die Handynutzung in der Schule regeln?

Die gesetzlichen Regelungen zur Schulordnung bzw. Hausordnung geben einen Rahmen zum Umgang mit dem Handy in der Schule vor.

 

Schulordnung:

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden, andernfalls sind sie der Lehrerin/dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben und werden nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung nur dann an die Schülerin/den Schüler zurückgegeben, wenn sie nicht sicherheitsgefährdend sind und ihr Besitz keine Rechtsvorschriften verletzt.

Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur den Erziehungsberechtigten oder eigenberechtigten SchülerInnen zurückgegeben werden.

 

Hausordnung:

Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss kann darüber hinaus, soweit es die besonderen Verhältnisse erfordern, eine Hausordnung erlassen; sie ist der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu bringen und durch Anschlag in der Schule kundzumachen.

In der Hausordnung können je nach der Aufgabe der Schule, dem Alter der SchülerInnen sowie nach den sonstigen Voraussetzungen am Standort schuleigene Verhaltensvereinbarungen für SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigte als Schulgemeinschaft und Maßnahmen zur Förderung der Schulqualität festgelegt werden, wobei das Einvernehmen aller Schulpartner anzustreben ist.

 

(Quelle: bm:ukk: Ratgeber zum Schulalltag)

 

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Was tun, wenn SchülerInnen Gewaltvideos in der Schule tauschen?

  • Prüfen Sie, ob ein Verstoß der Schülerin/des Schülers gegen die Schul- oder Hausordnung vorliegt.
  • Sprechen Sie das Thema Gewalt im Unterricht an.
  • Weisen Sie darauf hin, dass Besitz und Weitergabe von brutalen Gewaltvideos und Pornographie nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind.
  • Prüfen Sie, ob eine zeitweise Wegnahme des Handys nach dem Schulgesetz notwendig und möglich ist.
  • Beachten Sie bei allen Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Beachten Sie, dass die gespeicherten Inhalte auf dem Handy aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur mit Zustimmung der Schülerin/des Schülers eingesehen werden dürfen.
  • Informieren Sie die Eltern der Schülerin/des Schülers.
  • Informieren Sie ggfs. die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.

(Quelle: Landeskriminalamt NRW & Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugenschutz NRW: Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche)

 

"Maßnahmen durch die Schulleitung und die Lehrkräfte" bei illegalen Inhalte auf Handys von SchülerInnen hat lehrer-online.de zusammengestellt.

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Was tun bei Belästigung und Mobbing zwischen Kindern mit dem Handy?

Belästigungen über das Handy können verschiedene Formen annehmen, u.a.:

  • Drohungen
  • Erpressungen
  • Beschimpfungen
  • Sexuelle Belästigungen
  • Veröffentlichung gefälschter oder peinlicher Fotos
  • Verbreitung von persönlichen Informationen oder Gerüchten
  • Ausschluss von Spielen oder Buddylisten

 

Personen, die andere schikanieren, verwenden ganz unterschiedliche Internet- und Handydienste: SMS, Handykamera, Nachrichten auf der Mobilbox, Websites, Blogs, E-Mail, Chat, Diskussionforen, Instant Messaging etc.

 

Was tun? Erste Ansatzpunkte:

  • Bieten Sie Hilfe für die betroffenen SchülerInnen an: Stellen Sie sicher, dass Erwachsene als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Eine ergänzende Unterstützung kann sein, SchülerInnen als MediatorInnen auszubilden ("Peer Counselling").
  • Erarbeiten Sie gemeinsam mit den SchülerInnen Schulregeln ("Was ist okay und was nicht?").
  • Beraten Sie die Eltern.
  • Betonen Sie stets zur Abschreckung des Täters/der Täterin, dass er/sie möglicherweise eine Straftat begeht ("Anti-Stalking-Gesetz" §107a StGB: Beharrliche Verfolgung).

 

Ausführliche Informationen und Tipps finden Sie auf:

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